Entfernung von suspekten Hautveränderungen
Ihr Dermatologe hat eine suspekte Hautveränderung diagnostiziert oder Sie haben die Befürchtung, dass es sich bei einer Hautveränderung womöglich um Hautkrebs handelt?
Die Therapie
In Kooperation mit mehreren niedergelassenen Hautärzten entfernen wir potentiell gefährliche Hauttumore im Bereich des gesamten Körpers und des Gesichtes.
Insbesondere im Gesicht werden bei der operativen Entfernung hohe ästhetische Ansprüche an den Operateur gestellt. Aber auch an allen anderen Körperstellen sorgen wir für ein Resultat, das eine störende Narbenbildung so weit wie möglich reduziert.
Die meisten Menschen erkranken an vergleichsweise harmlosen Hautkrebsarten, wie dem hellen oder weißen Hautkrebs, der keine Tochtergeschwüre (Metastasen) bildet. Die hellen Hautkrebsarten entstehen aber häufig im Gesicht und können somit kosmetisch sehr störend sein.
Der schwarze Hautkrebs (malignes Melanom) bildet dagegen früh Metastasen, so dass eine rechtzeitige und komplette operative Entfernung unabdingbar ist, um ein Ausbreiten zu vermeiden.
Das Ergebnis
Neben der vollständigen Entfernung der Hautveränderung ist das funktionelle und ästhetische Ergebnis mit unauffälligem Narbenbild das Ziel unserer Behandlung.
Die vollständige Entfernung wird durch eine feingewebliche Untersuchung des Gewebestückes von einem Pathologen bestätigt. Hierdurch ist das Risiko eines Wiederauftretens minimiert.
Die Behandlung
Die operative Entfernung der Hautveränderung wird je nach Größe und Körperstelle in lokaler Betäubung, in Dämmerschlaf oder Vollnarkose durchgeführt.
Bei Operationen im Gesicht kann das Nahtmaterial bereits nach ca. einer Woche entfernt werden. Die Nachbehandlung der Narbe erfolgt mit pflegenden Salben und unter Vermeidung starker UV-Exposition.
Nach Abschluss der Behandlung sind bei bösartigen Hauttumoren regelmäßige Kontrolluntersuchungen erforderlich, die durch unsere niedergelassenen Kooperationspartner durchgeführt werden.
Die Kosten
Die Kosten einer operativen Entfernung von suspekten Hautveränderungen werden von den privaten Krankenkassen übernommen.