Die Empfehlung der Europäischen Union lautet: kein Eingriff unter 18 Jahren
Fakt ist: es gibt kein Mindestalter. Schönheitsoperationen können in jedem Alter durchgeführt werden. Jedoch sind die Schönheitsmediziner zurückhaltend, wenn Jugendliche ihre Ordination betreten und über etwaige Eingriffswünsche berichten. Natürlich gibt es Ausnahmesituationen. Wenn etwa Fettverteilungsstören vorliegen, die mitunter etwaige Deformationen verursacht haben, können bereits Fettabsaugungen im Kindesalter bzw. in jugendlichen Jahren durchgeführt werden. Jedoch liegt die Ursache nicht in der Ästhetik; vielmehr handelt es sich um einen Krankheitswert, der mitunter die Operation rechtfertigt. Klagt ein junges Mädchen über etwaige Fettdepots, die sie am Bauch oder an den Oberschenkeln stören, ist wohl – vor allem im jugendlichen Alter – von einem derartigen Eingriff abzusehen.
Immer mehr Mädchen träumen von Brustvergrößerungen und Fettabsaugungen
Bei Brustoperationen verläuft die Sache ähnlich. Auch wenn das Gesetz nicht vorschreibt, welches Alter nicht unterschritten werden darf, hat die Europäische Union eine Art Altersempfehlung ausgesprochen. Jene besagt, dass Brustoperationen oder sonstige ästhetische Eingriffe nicht bei Personen vorgenommen werden sollten, die noch nicht das 18. Lebensjahr erreicht haben. Auch wenn diese Empfehlung noch lang keine gesetzliche Vorgabe ist, wird sie dennoch von fast allen Nationen und Ärzten befolgt. Zudem unterliegen Personen, die noch nicht das 18. Lebensjahr erreicht haben, der Vormundschaft der Eltern. Somit wäre ein derartiger ästhetischer Eingriff nur möglich, wenn die Eltern ihr schriftliches Einverständnis erteilen. Prinzipiell sollten Jugendliche keine Schönheitsoperationen durchführen lassen. Natürlich gibt es Ausnahmen. Ein erheblicher Leidensdruck oder auch Krankheiten, die mitunter für Deformationen sorgen, sind klassische Indikationen für ästhetische Operationen. Dazu gehören Brustasymmetrien, pathologische Fettverteilungsstörungen oder auch tubuläre Brustdeformitäten.
Seriöse Mediziner verweisen auf das 18. Lebensjahr
Ein erhöhtes Risiko liegt nicht vor. Dennoch gibt es spezielle Eingriffe, die auf keinen Fall im jugendlichen Alter durchgeführt werden sollten. Dazu gehören nicht nur klassische Brustvergrößerungen, sondern auch Nasenkorrekturen. Auf Grund der Tatsache, dass sich die Form der Nase weiterentwickelt, sind Verschmälerungen der Nasenspitze oder auch das Abtragen eines Höckers nicht empfehlenswert. Hier sollte der Mediziner dem Patienten klar machen, dass etwaige Korrekturen nicht notwendig sind, da sich die Nase – bis zum 18. Lebensjahr – noch verändern kann. So auch bei einer Brustvergrößerung. Abschließend sollten ästhetischen Eingriffe, die keinen Krankheitswert haben, erst nach dem 18. Lebensjahr durchgeführt werden. Auch die Praxis von Aesthetic First führt klassische Schönheitsoperationen nur an Personen durch, welche bereits das empfohlene Mindestalter der Europäischen Union erreicht haben.